Elkenbachstraße Nr. 28
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Elkenbachstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradbügel an den vier Einmündungen der Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg18.11.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Elkenbachstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 14.02.2013, V 618 entstanden aus Vorlage: OF 341/3 vom 31.01.2013
Betreff: Elkenbachstraße Nr. 28 Das Haus Elkenbachstraße Nr. 28, ein Gründerzeithaus, wurde, nachdem alle Bewohner ausgezogen waren, im letzten Jahr aufwendig renoviert. Dabei wurde seine Fassade erhalten. Letzte Woche begannen hinter dicken Planen Dacharbeiten, die sich inzwischen als Abrissarbeiten erwiesen: das gesamte obere Stockwerk ist abgerissen worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob für diesen Abriss eine Genehmigung vorlag bzw. ob die Baupläne zur Aufstockung des Hauses im Einklang mit der Erhaltungssatzung Ost des Nordends stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2013OFOF 341/3Elkenbachstraße Nr. 28Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2013Sie sind hierVV 618Elkenbachstraße Nr. 28Anfrage
- 8. April 2013Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 509Elkenbachstraße Nr. 28Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen