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Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer.65 bis.125

Vorlagentyp: STMagistrat
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 507

Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Das Abstellen von Müllbehältern auf öffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich unzulässig. Die Baumaßnahme Park Carre. wurde unter anderem mit der Auflage genehmigt, dass für jeden Hauseingang Stellplätze für Müllbehälter vorzusehen sind. Der Magistrat prüft gegenwärtig, inwieweit die Müllbehälter entgegen der Baugenehmigung dauerhaft auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden und wird erforderlichenfalls auf Einhaltung der Auflagen zur Baugenehmigung bestehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2014OFOF 384/12Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Haus-Nr. 65 bis 125Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Oktober 2014OMOM 3569Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125Direktanregung
  3. 30. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    STST 507Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer.65 bis.125
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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