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Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125

Vorlagentyp: OM
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3569 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 18.09.2014

Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Baumaßnahme Park Carré, Am Hasensprung Nr. 65 bis Nr. 125, die unterlassene Anlage von zentralen Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die circa 144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern.

Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den derzeitigen Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2014OFOF 384/12Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Haus-Nr. 65 bis 125Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Oktober 2014Sie sind hier
    OMOM 3569Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125
    Direktanregung
  3. 30. März 2015Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 507Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer.65 bis.125Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 12
Sitzung 38 · 06.02.2015
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 39 · 13.03.2015
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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