Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Gerbermühlstraße 109. Es wurde bestätigt, dass die Lichtsignalanlage freigeschnitten wurde, jedoch rechtfertigen die Unfallzahlen keine Installation zusätzlicher Überwachungsanlagen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Anregung wurde entsprochen. Die Lichtsignalanlage wurde freigeschnitten.
Zu 2.: Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der Städtischen Verkehrspolizei, sowie der die Anlagen betreuenden Bediensteten. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als erforderlich erachtet wird. Die Unfallzahlen an der genannten Örtlichkeit rechtfertigen keine Installation.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2022OFOF 588/5Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 4. November 2022OMOM 3057Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109Direktanregung
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 478Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab