Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-Erlenbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 477
Betreff: Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-Erlenbach Der Magistrat ist erneut mit der Familie von Lersner in Kontakt getreten und hat schriftlich auf die Schäden an der Gruft hingewiesen sowie ein Gespräch über die erforderlichen Maßnahmen zu deren Beseitigung angeboten. Auf das Schreiben gab es keine Reaktion. Bekanntermaßen sind das Grundstück sowie das darauf befindliche Gebäude im Privatbesitz der Familie von Lersner. Der Magistrat ist deshalb nicht befugt, Arbeiten an der Gruft auszuführen. Falls sich der Zustand des Gebäudes weiter verschlechtern sollte, müsste der Magistrat Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Friedhofsbesucher ergreifen, zum Beispiel eine Absperrung anbringen. Der Magistrat ist bereit, der Familie von Lersner Zuschüsse für Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Rahmen der Denkmalschutzprogramme zukommen zu lassen und ihr beratend zur Seite zu stehen. Er ist jedoch nicht daran interessiert, Grundstück und Gebäude zu übernehmen und damit sämtliche finanziellen Belastungen für den Erhalt der Familiengruft zu tragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2015OFOF 285/13Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2015OMOM 4738Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 14. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 477Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab