Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-Erlenbach
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Nieder-Erlenbach Der Magistrat möge prüfen ob die Lersnersche Gruft auf dem alten Friedhof in städtischen Besitz überführt werden kann, um einen vollständigen Zerfall des Objekts abzuwenden. Begründung: Das Grabmahl der Familie Lersner befindet sich in beklagenswertem Zustand und eindringende Feuchtigkeit zersetzt langsam das Mauerwerk. Die noch lebenden Nachfahren der Familie legen offenbar kein Interesse an diesem Bauwerk und weigern sich das im Familienbesitz befindliche Grabmahl zu renovieren. Um einen endgültigen Zerfall zu verhindern sollte die Stadt Kontakt mit den Erben aufnehmen, um die Grabstätte in städtischen Besitz zu überführen und eine Instandsetzung einleiten zu können. Sollte dies nicht möglich sein, müsste in absehbarer Zukunft ein Abriss des Bauwerks ins Auge gefasst werden, da sonst von dem zerfallenden Gebäude eine Gefährdung für Besucher des Friedhofs ausgehen wird.
Inhalt
Antrag vom 10.11.2015, OF 285/13
Betreff: Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-Erlenbach Der Magistrat möge prüfen ob die Lersnersche Gruft auf dem alten Friedhof in städtischen Besitz überführt werden kann, um einen vollständigen Zerfall des Objekts abzuwenden.
Begründung: Das Grabmahl der Familie Lersner befindet sich in beklagenswertem Zustand und eindringende Feuchtigkeit zersetzt langsam das Mauerwerk. Die noch lebenden Nachfahren der Familie legen offenbar kein Interesse an diesem Bauwerk und weigern sich das im Familienbesitz befindliche Grabmahl zu renovieren. Um einen endgültigen Zerfall zu verhindern sollte die Stadt Kontakt mit den Erben aufnehmen, um die Grabstätte in städtischen Besitz zu überführen und eine Instandsetzung einleiten zu können. Sollte dies nicht möglich sein, müsste in absehbarer Zukunft ein Abriss des Bauwerks ins Auge gefasst werden, da sonst von dem zerfallenden Gebäude eine Gefährdung für Besucher des Friedhofs ausgehen wird.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2015Sie sind hierOFOF 285/13Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2015OMOM 4738Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 14. März 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 477Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme