Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-Erlenbach
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2015, OM 4738 entstanden aus Vorlage: OF 285/13 vom 10.11.2015
Betreff: Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, in Verhandlungen mit der Familie Lersner beziehungsweise deren rechtlichen Nachfolgern mit dem Ziel zu treten, die Lersnersche Gruft auf dem alten Friedhof in städtischen Besitz zu überführen, um einen vollständigen Zerfall des Objekts abzuwenden.
Begründung: Das Grabmal der Familie Lersner befindet sich in beklagenswertem Zustand und eindringende Feuchtigkeit zersetzt langsam das Mauerwerk. Die noch lebenden Nachfahren der Familie haben offenbar kein Interesse an diesem Bauwerk und weigern sich, das im Familienbesitz befindliche Grabmal zu renovieren. Um einen endgültigen Zerfall zu verhindern, sollte die Stadt Kontakt mit den Erben aufnehmen, um die Grabstätte in städtischen Besitz zu überführen und eine Instandsetzung einleiten zu können. Sollte dies nicht möglich sein, müsste in absehbarer Zukunft ein Abriss des Bauwerks ins Auge gefasst werden, da sonst von dem zerfallenden Gebäude eine Gefährdung für Besucher des Friedhofs ausgehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2015OFOF 285/13Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2015Sie sind hierOMOM 4738Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 14. März 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 477Lersnersche Gruft auf dem Friedhof Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats