Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Gallusanlage — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Hundefreilauffläche in der Innenstadt schaffen – mögliche Standorte prüfen31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Jürgen-Ponto-Platz und zukünftige Baustelle für das Projekt Gallusanlage 818.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten – Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassen18.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Gallusanlage per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 469
Betreff: Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern! Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Magistrat bereit im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zur Zweigleisigkeit an der Gallusanlage ein schalltechnisches Gutachten forderte, um eine Verlängerung der Lärmschutzwand zu erreichen. Sämtliche Forderungen für einen weitergehenden Lärmschutz wurden jedoch seitens der Plangenehmigungsbehörde abgelehnt. Zu der Anregung des Ortsbeirats hat die Deutsche Bahn AG Stellung genommen und teilt mit: Nach dem Rückbau der Zufahrtstrecke in den früheren Hauptgüterbahnhof kommt es an der Abzweigstelle Galluswarte zu betrieblichen Engpässen am eingleisigen Abschnitt der Anbindung der Strecke zwischen der Camberger-Brücke, der Station Galluswarte und der Emser Brücke (Bereich Europa-Boulevard). Zur Beseitigung dieses Engpasses in dem überlasteten eingleisigen Streckenabschnitt wird aktuell ein 378 m langes, neues Gleis errichtet. Vor der Umsetzung dieser Maßnahme wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dieses Planfeststellungsverfahren beinhaltete u. a. auch ein Schallschutzgutachten. In diesem Gutachten wurde festgestellt, dass als aktiver Schallschutz eine Schallschutzwand zu errichten ist. In dem Gutachten sind sowohl die Höhe (2,50 m bzw. 4,00 m) und Länge (515 m) als auch Beginn und Endpunkt der Wand präzise festgelegt. Nachdem im Planfeststellungsverfahren keine Einsprüche erfolgten, erhielt die Planung Beschlusskraft und wird nun wie festgeschrieben umgesetzt. Für eine Verlängerung der Schallschutzwand über die festgelegten Abschnitte hinaus gibt es kein Baurecht. Die Liegenschaft Mainzer Landstraße 234 hat nach dem planfestgestellten Schallschutzgutachten keinen Anspruch auf aktiven oder passiven Schallschutz. Ergänzend dazu hat die DB AG mitgeteilt, dass in dem freiwilligen Förderprogramm des Bundes "Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes" zurzeit ein 1,6 km langer Abschnitt im Bereich zwischen den Verkehrsstationen Frankfurt-Galluswarte und Frankfurt-Messe schalltechnisch untersucht wird. Sollte hierbei festgestellt werden, dass für weitere Schallschutzmaßnahmen die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, würden diese in dem möglichen Realisierungszeitraum ab 2015 umgesetzt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes obliegt dem Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2011OFOF 68/1Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2011OFOF 85/1Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011OMOM 507Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!Direktanregung
- 23. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 469Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab