Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!
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Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 68/1 vom 26.09.2011
Betreff: Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern! Wie Zeitungsberichten zu entnehmen war, endet die von den Anwohnern der Bahnstrecke zwischen Hufnagel- und Günderrodestraße lange herbeigesehnte Lärmschutzwand auf der westlichen Seite unmittelbar vor der Liegenschaft Mainzer Landstraße 234. Dies hat für die Anwohner des dort befindlichen Hauses zur Folge, dass sie - wenn es dabei bliebe - weiterhin mit dem insbesondere durch den zunehmenden Güterverkehr erzeugten Lärm zu leben hätten. Bisher war laut Anwohnern bei der Deutschen Bahn nicht in Erfahrung zu bringen, welche Gründe diese dafür hat, die Lärmschutzwand nicht über die gesamte benötigte Länge zu führen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. sich von der Deutschen Bahn erläutern zu lassen, weshalb die zurzeit gebaute Lärmschutzwand unmittelbar vor der Liegenschaft Mainzer Landstraße 234 endet; 2. die Argumentation der Bahn dem Ortsbeirat und den betroffenen Bürgern mitzuteilen und einen Vertreter der Deutschen Bahn zu einer Ortsbeiratssitzung einzuladen; 3. mit der Bahn eine Lösung zu erarbeiten, die die oben genannte Liegenschaft in den Verlauf der Lärmschutzwand einbezieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2011OFOF 68/1Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2011OFOF 85/1Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 507Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!Direktanregung
- 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 469Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.