Rauchverbot auf Frankfurter Spielplätzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 413
Betreff: Rauchverbot auf Frankfurter Spielplätzen Der Magistrat beabsichtigte ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen als Ergänzung in die "Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main (PVO)" aufzunehmen. Eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsamt und die zuständige Fachabteilung im Ordnungsamt hat allerdings nun ergeben, dass eine gerichtsfeste Aufnahme des Rauchverbots in die PVO sehr schwierig ist. Aus diesem Grund prüft der Magistrat nun, ob in einer anderen Regelung ein Rauchverbot aufgenommen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 168/13Rauchverbot auf Frankfurter SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013OAOA 427Rauchverbot auf Frankfurter SpielplätzenAnregung
- 21. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 413Rauchverbot auf Frankfurter SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab