Rauchverbot auf Frankfurter Spielplätzen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung vom 29.10.2013, OA 427 entstanden aus Vorlage: OF 168/13 vom 14.10.2013
Betreff: Rauchverbot auf Frankfurter Spielplätzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein allgemeines Rauchverbot auf Frankfurter Spielplätzen in die Frankfurter Grünanlagensatzung aufzunehmen.
Begründung: In Restaurants und Gaststätten gilt seit einigen Jahren ein allgemeines Rauchverbot. Auch auf Bahnhöfen oder Flughäfen darf nur in ausgewiesenen Räumen oder auf extra markierten Flächen geraucht werden. Dies alles dient auch als Schutz für Unbeteiligte, wie zum Beispiel Kinder, deren Gesundheit das Passivrauchen immens schadet. Gerade auf Spielplätzen jedoch finden sich benutzte Zigaretten in den Sandkästen oder zwischen den Spielgeräten, diese können von Kleinkindern leicht verschluckt werden. Ein Kind, welches eine Zigarettenkippe verschluckt, ist in Lebensgefahr! Eine Zigarettenkippe enthält Teer, Nikotin, Arsen und Schwermetalle wie Blei, Kupfer, Chrom und Kadmium, dies sind toxische und krebserregende Substanzen! Mit einem allgemeinen Rauchverbot auf Spielplätzen schützt man zum einen die Kinder und schafft auf der anderen Seite eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Rauchen in Gegenwart von Unbeteiligten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 168/13Rauchverbot auf Frankfurter SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013Sie sind hierOAOA 427Rauchverbot auf Frankfurter SpielplätzenAnregung
- 21. März 2014Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 413Rauchverbot auf Frankfurter SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Piraten (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, RÖMER und REP (= Annahme), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)