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Was ist geplant in der Kaufunger Straße 4?

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 378

Betreff: Was ist geplant in der Kaufunger Straße 4? Im Rahmen der Verhandlungen zur Abgabe einer sog. Abwendungsvereinbarung für die bestehenden Wohnungen auf dem Areal Kaufunger Straße 4 / Friesengasse 13 teilte der Erwerber auch seine ersten Ideen für eine Umnutzung des derzeitigen leerstehenden Veranstaltungssaals mit. Es handelt sich bei diesen Ideen nicht um eine verbindliche Planung. Entsprechend unverbindlich können die Fragen des Ortsbeirats durch den Magistrat wie folgt beantwortet werden: Zu

  1. Es ist vorgesehen, die Fläche des ehemaligen Tibet-Saals in Wohnfläche umzuwandeln. Zu 2. und
  2. Eine sinnvolle Nutzung mit modernen Wohnungen setzt einen Abbruch des Gebäudes voraus. Zu
  3. Diese Planung existierte zum Zeitpunkt der Gespräche zur Abwendungsvereinbarung selbstverständlich noch nicht und ist dem Magistrat nicht bekannt. Eine Neubebauung des Areals kann selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden Vorschriften und auf Grundlage einer Baugenehmigung erfolgen. Der Magistrat wird den Wunsch des Ortsbeirats nach einer frühzeitigen Information zu den Planungen an den Investor weitergeben und den Kontakt herstellen. Eine über das übliche Baugenehmigungsverfahren hinausgehende Verpflichtung zur öffentlichen Vorstellung der Pläne oder zu einem 'Kennenlernen' besteht indes nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2018OFOF 670/2Was ist geplant in der Kaufunger Straße 4?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2018VV 1042Was ist geplant in der Kaufunger Straße 4?Anfrage
  3. 18. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 378Was ist geplant in der Kaufunger Straße 4?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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