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Jugendarbeit in Harheim

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat erkennt den Bedarf an einer Einrichtung für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Harheim an, da es derzeit keine adäquaten Angebote für die dort lebenden Kinder und Jugendlichen gibt. Eine Jugendbefragung soll klären, welche Angebote gewünscht werden, um die Bedürfnisse der Jugendlichen besser zu verstehen und zu berücksichtigen.

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Stellungnahme des Magistrats

In Harheim gibt es aktuell ca. 600 Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 21 Jahren. In der Prognose verhalten sich die Einwohnerzahlen in Harheim auf einem relativ stabilen Niveau. Für Kinder ab 11 Jahre und Teenies gibt es, abgesehen von den Angeboten einiger Vereine, keine betreute Freizeiteinrichtung in Harheim. Die Angebote der Kinder- und Jugendeinrichtungen der angrenzenden Stadtteile erreichen nur vereinzelte Kinder- und Jugendliche aus Harheim. In Harheim gibt es keine weiterführenden Schulen. Damit sind die Kinder und Jugendlichen täglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Angebote, außerhalb des eigenen Stadtteils sind damit, trotz einer regelmäßigen RMV-Anbindungen und gut ausgebauter Fahrradwege nicht attraktiv. Unbeleuchtete, über Felder führende, große Landstraßen kreuzende Fahrradwege gelten, besonders in der dunklen Jahreszeit, als nicht sicher. Der Jugendclub Bonames ist während seiner Öffnungszeiten stark frequentiert und mit den Jugendlichen aus dem eigenen Stadtteil ausgelastet. Hinzu kommen bereits jetzt Besucherinnen und Besucher aus anderen Stadtteilen. Ein Angebot zusätzlich für Harheimer Kinder und Jugendliche vorzuhalten, ist mit den derzeit bestehenden personellen und räumlichen Kapazitäten nicht möglich. Die Kapazitäten des Kinder- und Jugendclubs Nieder-Erlenbach sind ausgelastet und die Besucherzahlen werden aufgrund der angrenzenden Neubaugebiete und dem Zuzug neuer Bewohnerinnen und Bewohner in Nieder-Erlenbach in den nächsten Jahren ansteigen. Ein Angebot zusätzlich für Harheimer Kinder und Jugendliche vorzuhalten, ist mit den derzeit bestehenden personellen und räumlichen Kapazitäten nicht möglich. Da sich im Keller der evangelischen Kirche in Harheim ungenutzte Räumlichkeiten befinden, wurde eine Ausweitung des Angebotes der Kinder- und Jugendarbeit nach Harheim durch die Eltern der Konfirmanden nachgefragt, seitens des Trägers jedoch nicht in Erwägung gezogen, da hierfür keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Seit 1995 wird immer wieder durch den Ortsbeirat ein Jugendhaus in Harheim gefordert. Im November 2011 gründete sich der Verein "Jugend in Harheim" e.V., der, ausgestattet mit alten Containern das TV Harheim, einen betreuten Treffpunkt für Jugendliche in Harheim anbieten wollte. Die längerfristige Umsetzung scheiterte an dem fehlenden Bauplatz. Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen, die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Unabhängig von der Lösung zu einer Einrichtung soll in einem Partizipationsprojekt des Paritätischen Bildungswerkes (Bundesverband), im Zeitraum vom 01.02. - 01.04.2020, eine Jugendbefragung zum Thema: "Was wollen Jugendliche in Harheim" durchgeführt werden. Die Auswertung der Fragebögen und der Audioaufnahmen wird dem Fachausschuss Kinder- und Jugendförderung sowie dem zuständigen Ortsbeirat 14 präsentiert werden. Entsprechend den Zahlen an Kindern und Jugendlichen, die in Harheim leben, unterstützt der Magistrat die Bereitstellung einer Einrichtung, die offene Kinder- und Jugendarbeit in Harheim anbietet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2019OFOF 217/14Jugendarbeit in HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2019VV 1479Jugendarbeit in HarheimAnfrage
  3. 2. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 371Jugendarbeit in Harheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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