Jugendarbeit in Harheim
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Auskunftsersuchen vom 25.11.2019, V 1479 entstanden aus Vorlage: OF 217/14 vom 11.11.2019
Betreff: Jugendarbeit in Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Situation der Jugendarbeit für den Stadtteil Harheim zu erläutern und die Pläne für die Zukunft darzulegen. Insbesondere soll auf das Angebot der bestehenden Einrichtungen in den Nachbarstadtteilen und deren Nutzungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeiten einer besseren Vernetzung eingegangen w erden.
Begründung: Der Ortsbeirat bezweifelt die Notwendigkeit, eine eigene städtische Einrichtung für den Stadtteil Harheim aufzubauen. Aus den Mitteilungen des Magistrats und aus eigenen Recherchen des Ortsbeirates ergibt sich, dass die Angebote der Offenen Jugendarbeit in Bonames und Nieder-Erlenbach kaum von Kindern oder Jugendlichen aus Harheim genutzt werden, obwohl sie mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad in wenigen Minuten erreicht werden können. Der Koalitionsvertrag der derzeitigen Römerkoalition beinhaltet die Bereitstellung von Planungsmitteln für eine Jugendeinrichtung in Harheim. Aufgrund der geschilderten Situation erscheint es sinnvoller, diese Mittel in die bessere Vernetzung mit den bestehenden Angeboten zu investieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2019OFOF 217/14Jugendarbeit in HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2019Sie sind hierVV 1479Jugendarbeit in HarheimAnfrage
- 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 371Jugendarbeit in HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen