Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für Kultur
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 360
Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für Kultur Bei der vom Ortsbeirat angesprochenen Einmündung handelt es sich über einen kurzen, überschaubaren Sackgassenbereich, der ausschließlich zum Parken genutzt wird. Da keine Grundstückzufahrten vorhanden sind, kann es sich hier nur um reinen Parksuchverkehr für ca. 15 Stellplätze handeln. Aus diesem Grund kann die für die Anlage eines Fußgängerüberweges vorgeschriebene Mindestanzahl von Fahrzeugen an dieser Stelle auf keinen Fall erreicht werden. Da das Parken im 5 Meter-Bereich der Einmündung nicht gestattet ist, sollte es jedem Fußgänger möglich sein, an dieser Stelle gefahrlos die Fahrbahn zu überqueren. Da an dieser Stelle keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erkennen ist, kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2016OFOF 229/5Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für KulturOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2016OMOM 885Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für KulturDirektanregung
- 13. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 360Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für KulturStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab