Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für Kultur
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Thema Senioren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 885 entstanden aus Vorlage: OF 229/5 vom 18.10.2016
Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für Kultur Der Magistrat wird gebeten, den im Niederräder Mainfeld zwischen dem Haus für Kultur und dem Seniorenheim vor längerer Zeit entfernten Zebrastreifen (Einmündung Kirchpfad) wieder zu verfügen.
Begründung: Obwohl es sich bei dem Kirchpfad um eine Sackgasse handelt, ist es für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims im Mainfeld 16 unerlässlich, den vor längerer Zeit entfernten Zebrastreifen zwischen dem Haus für Kultur und dem Seniorenheim wieder anzubringen. Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims im Mainfeld 16 müssen, um in Richtung Kelsterbacher Straße zu kommen, die Einmündung in den Kirchpfad überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2016OFOF 229/5Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für KulturOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2016Sie sind hierOMOM 885Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für KulturDirektanregung
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 360Einrichtung eines Zebrastreifens im Niederräder Mainfeld in Höhe des Hauses für KulturStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats