Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Regulierung der Pflastersteine und Granitplatten in der Fußgängerzone Königsteiner Straße ergriffen, um Sicherheitsbedenken zu adressieren. Zukünftige Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen sind in Planung, um die Fußgängerzone weiter zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat hat in der Fußgängerzone Königsteiner Straße die gelockerten beziehungsweise vorstehenden Pflastersteine und Granitplatten reguliert, die offenen Fugen verfüllt und fehlende Mosaiksteine ersetzt.
Der Magistrat weist ergänzend darauf hin, dass aktuell eine umfangreichere Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahme der Fußgängerzone Königsteiner Straße ämterübergreifend erörtert wird. Wenn die Abstimmungen beendet sind, soll die Umsetzung baldmöglichst folgen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Entwässerungsrinnen erneuert werden. Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Jahr 2022 beginnen, genauer konkretisieren kann der Magistrat das binnen der vorgegebenen Frist noch nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 180/6Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2021OMOM 863Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner StraßeDirektanregung
- 14. Februar 2022Sie sind hierSTST 359Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner StraßeStellungnahme
- 22. August 2022Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1891Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab