Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Regulierung der Pflastersteine und Granitplatten in der Fußgängerzone Königsteiner Straße ergriffen, um Sicherheitsbedenken auszuräumen. Zudem wird ein Konzept zur Verbesserung der Oberflächen im Rahmen eines Förderprogramms erarbeitet, das einheitliche Standards festlegt.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat in der Fußgängerzone Königsteiner Straße die gelockerten beziehungsweise vorstehenden Pflastersteine und Granitplatten reguliert, die offenen Fugen verfüllt und fehlende Mosaiksteine ersetzt.
Der Magistrat weist ergänzend darauf hin, dass derzeit ämterübergreifend im Rahmen des Förderprogramms Innenstadt Höchst ein Konzept zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Vereinheitlichung der Oberflächen erarbeitet wird. Darin werden auch einheitliche technische und gestalterische Standards zu den Mosaikflächen, Entwässerungsrinnen und Pflasterflächen festgelegt. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat das Konzept nach Fertigstellung vorstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 180/6Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2021OMOM 863Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner StraßeDirektanregung
- 14. Februar 2022STST 359Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner StraßeStellungnahme
- 22. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1891Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab