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Versetzung und Schutz des historischen Taufsteins

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 339

Betreff: Versetzung und Schutz des historischen Taufsteins Der schöne historische Taufstein, der zentral auf einem Platz in Nieder-Erlenbach steht, wurde aus Gründen und zu einem Zeitpunkt, die dem federführenden Amt - Kulturamt - unbekannt sind und erst recherchiert werden müssen, aus einer Kirche entfernt, mit einem großen Bohrloch und Abflussrohr versehen und auf dem Platz in Nieder-Erlenbach seiner ursprünglichen sakralen Bedeutung enthoben als Brunnen aufgestellt. Leider führten die Maßnahmen zur Umnutzung des Taufsteines als Brunnen und der fortgesetzte Witterungseinfluss zu starken Beschädigungen des Taufsteins. Ob eine Versetzung - nunmehr durch die zweckentfremdete Verwendung des beschädigten alten Taufsteins - überhaupt möglich sein wird, wird durch ein Gutachten unter Hinzuziehung des Denkmalamts zu klären sein; ggf. wird eine Restaurierung des Taufsteins und Rückversetzung in seinen ursprünglichen Zustand sowie seine Aufbewahrung in einem Innenraum erforderlich sein. Das federführende Amt wird sich mit dem Denkmalamt ins Benehmen setzen und entsprechende Maßnahmen der Versetzung und Restaurierung und die hierfür entstehenden Kosten ermitteln. Allerdings kann weder die Versetzung und Restaurierung noch die Finanzierung einer neuen Brunnenschale an der Stelle des jetzigen zweckentfremdeten Taufsteins aus dem Budget des Kulturamtes erfolgen, da hierfür keine Mittel im Etat des Kulturdezernates vorhanden sind. Zur Umsetzung dieser Vorhaben könnte jedoch ggf. das Budget des Ortsbeirates herangezogen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2012OFOF 111/13Versetzung des historischen TaufsteinsOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. November 2012OMOM 1717Versetzung und Schutz des historischen TaufsteinsDirektanregung
  3. 22. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 339Versetzung und Schutz des historischen Taufsteins
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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