Versetzung und Schutz des historischen Taufsteins
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Anregung an den Magistrat vom 20.11.2012, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 111/13 vom 06.11.2012
Betreff: Versetzung und Schutz des historischen Taufsteins Der Magistrat wird gebeten, den historischen Taufstein innerhalb Nieder-Erlenbachs zu versetzen und zu schützen. Der Ortsbeirat sollte bei der Platzfindung aktiv beteiligt werden. Des Weiteren wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wer im Anschluss daran die Kosten für die Installierung einer neuen Brunnenschale an der Stelle des jetzigen historischen Taufsteins übernimmt?
Begründung: Auf Initiative des Geschichtsvereins Nieder-Erlenbach wurden Bedenken geäußert, dass der historische Taufstein bei weiterer Witterungsaussetzung Gefahr läuft, kaputtzugehen. Die Maßnahme, lediglich das Wasser abzustellen, scheint bald nicht mehr auszureichen. Da der Taufstein, der heute als Brunnen in der Ortsmitte genutzt wird, aus der evangelischen Kirche (aus Zeiten, als diese noch katholisch war) stammt und einer von nur sehr wenigen original erhaltenen Taufsteinen aus dem 13. Jahrhundert ist, bietet sich eine Versetzung innerhalb des Ortes, z. B. in den überdachten Hof der evangelischen Kirche an. Im Rahmen des ortsbeiratseigenen Budgets könnte sich der Ortsbeirat an den Kosten der Versetzung des historischen Taufsteins und der Installierung einer Nachbildung beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2012OFOF 111/13Versetzung des historischen TaufsteinsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. November 2012Sie sind hierOMOM 1717Versetzung und Schutz des historischen TaufsteinsDirektanregung
- 22. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 339Versetzung und Schutz des historischen TaufsteinsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats