Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338
Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Eine Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Riedberg und Kalbach wird aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt. Der Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach befindet sich außerhalb der städtischen Wohnbebauung. Er liegt in der Zone ll im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Die Beleuchtung des Weges würde eine neue Lichtquelle in der freien Landschaft darstellen. Zum Begriff des Landschaftsschutzes gehört auch die im städtischen Umfeld immer seltener werdende Wahrnehmung von Dämmerung und Dunkelheit. Darüber hinaus beeinflussen künstliche Lichtquellen nachtaktive Tier- und lnsektenarten in ihrem Verhalten. Der Weg durch die freie Landschaft, vorbei an landwirtschaftlichen Flächen, Wiesen und dem Kätcheslachpark mit dem Kätcheslachweiher, benötigt auch durch seinen Feldwegcharakter keine Ausleuchtung. Eine Beleuchtung des Weges wäre ein vermeidbarer Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild. Auch durch insektenfreundlichere Leuchten, wie LED-Leuchten, werden Insekten angelockt, so dass ein Verzicht auf die Beleuchtung des Weges die örtliche lnsektenfauna schont. Der in der Nähe befindliche Verbindungsweg am Riedberg vom "Johann-Beyer-Weg" zur Straße "An der Bergstraße" in Kalbach ist derzeit bereits beleuchtet und kann mit einem geringen Umweg als alternative und beleuchtete Wegeverbindung genutzt werden. Wegen der fehlenden Aussicht auf eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung, lehnt der Magistrat die vom Ortsbeirat 12 angeregte zusätzliche Errichtung einer öffentlichen Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2012BB 172Stadtteil-Verbindungsweg zwischen Kalbach und RiedbergMagistratsbericht
- 2. Januar 2017OFOF 121/12Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-WestOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2017OMOM 1163Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-WestDirektanregung
- 21. April 2017STST 759Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-WestStellungnahme
- 31. Juli 2017OFOF 87/14Installation einer StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. August 2017OFOF 201/12Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2017OMOM 1908Installation einer StraßenbeleuchtungDirektanregung
- 18. August 2017OMOM 1980Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchtenDirektanregung
- 10. November 2017STST 2156Installation einer StraßenbeleuchtungStellungnahme
- 10. November 2017STST 2190Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchtenStellungnahme
- 19. Februar 2018Sie sind hierSTST 338Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchtenStellungnahme
- 11. November 2018OFOF 376/12Beleuchtung in den ParkanlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. November 2018OFOF 377/12Beleuchtung im Kätcheslachpark fertigstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2018OMOM 4046Beleuchtung in den ParkanlagenDirektanregung
- 8. März 2019Antwort des Magistrats · nach 359 WochenSTST 551Beleuchtung in den ParkanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab