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Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort geben

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 338

Betreff: Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort geben Nach Aussage der ABG FRANKFURT Holding stehen für eine temporäre Nutzung keine Grundstücke zur Aufstellung der Wolfgang-Steubing-Halle zur Verfügung, soweit es sich um Grundstücke der ABG handelt. Zum Hintergrund: Die Flächen des Kulturcampus gehören dem Land Hessen. Die ABG erhält nach und nach Teile dieser Grundstücke und der entsprechende Kaufpreis wird dann fällig. Anschließend werden umgehend die Gebäude auf diesen Grundstück zurückgebaut, um die Fläche für eine Bebauung freizumachen. Das Land Hessen hat eigene Pläne zur Nutzung der in ihrem Besitz verbleibenden Grundstücke. Beispielsweise gibt es nach Auskunft des Präsidenten der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main, Thomas Rietschel, Pläne zur Ansiedelung dieser Hochschule mit weiteren Partnern wie z. B. "Die Hessische Theaterakademie", das "Tanzlabor 21" und das "Frankfurt LAB". Auch die rege Bautätigkeit, die in den nächsten Jahren auf diesem Areal stattfinden wird, mit den entsprechenden Nebenerscheinungen wie Schmutz und Lärm sowie regem Baustellenverkehr etc., scheint gegen die Nutzung dieses Areals in den nächsten Jahren zu sprechen. Da die Steubing-Halle bereits im Februar 2014 den Bautätigkeiten weichen muss, sollte eine entsprechend verkehrsgünstig gelegene Fläche dann auch bereitstehen, um diese Halle aufnehmen zu können. Aktuell werden alternative Standorte für die Aufstellung der Steubing-Halle untersucht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2012OFOF 258/2Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort gebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. November 2012OMOM 1724Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort gebenDirektanregung
  3. 22. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 338Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort geben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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