Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort geben
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Anregung an den Magistrat vom 26.11.2012, OM 1724 entstanden aus Vorlage: OF 258/2 vom 12.11.2012
Betreff: Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort geben Vorgang: B 466/12 Der Magistrat wird gebeten, die Wolfgang-Steubing-Halle auf einer für Kultur vorgesehenen Fläche auf dem Kulturcampus aufzustellen und sie dem Museum der Weltkulturen für temporäre Ausstellungen zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Der vom Magistrat vorgelegte Strukturplan und der Magistratsbericht B 466 weisen für den Kulturcampus gesonderte Flächen für kulturelle Einrichtungen aus. Gleichzeitig macht die Diskussion zu beiden Vorlagen deutlich, dass eine Realisierung der Planungen aufgrund verschiedener Zwänge deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, als bisher angenommen. In dieser Situation erscheint eine Zwischennutzung der Flächen, so wie sie bereits von Bürgern und Bürgerinnen im Rahmen der Planungswerkstätten artikuliert wurde, sinnvoll. Die Wolfgang-Steubing-Halle bietet sich hierfür an, da sie demnächst von der Senckenberg-Stiftung nicht mehr benötigt wird. Ihre Nutzung im vorgeschlagenen Sinne wäre ein erster Schritt in Richtung Belebung des Kulturcampus mit einem kulturellen Angebot und würde gleichzeitig dem Museum der Weltkulturen über seine beengten Platzverhältnisse hinaus mehr Freiraum bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2012OFOF 258/2Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort gebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2012Sie sind hierOMOM 1724Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort gebenDirektanregung
- 22. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 338Der Wolfgang-Steubing-Halle auf dem Kulturcampus einen Ort gebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats