Sauberkeit im Bereich der Gerauer Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sauberkeit im Bereich der Gerauer Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Beseitigung von Ablagerungen auf privaten Flächen bei den Eigentümern liegt. Zudem wird die Zusammenarbeit mit Dienstleistern zur Verbesserung der Sauberkeit in den Quartieren erläutert.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Gerauer Straße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 10027.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Gerauer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei der Liegenschaft Gerauer Straße 74-84 handelt es sich um eine private Liegenschaft, die an das System der Siedlungsabfuhr angeschlossen ist. Dies bedeutet, dass die Bewohner:innen regelmäßig - ohne vorherige Terminvereinbarung - den anfallenden Sperrmüll zur Abholung bereitstellen können. Hierbei sind die Vorgaben aus der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main zu beachten. Kleidungsstücke oder Schuhe sind sogenannte Störstoffe und kein Sperrmüll. Daher werden sie von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) nicht beseitigt.
Für die Beseitigung von Ablagerungen auf privaten Flächen ist immer die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft bzw. d. Eigentümer:in verantwortlich.
Auf Anfrage teilte uns die FES mit, dass der Sperrmüllkäfig in der Vergangenheit verparkt war und die Sperrmüllabholung daher nicht möglich war bzw. verschoben wurde. Seit dem 01.09.2023 gingen keine diesbezüglichen Beschwerden mehr bei der FES ein. Des Weiteren gibt es keine gesetzliche Grundlage, die es der Stadt Frankfurt am Main gestattet die Errichtung eines weiteren Sperrmüllkäfigs o. ä. zu fordern.
In Einzelfällen findet sich ab und an Unrat und Sperrmüll auf den Außenanlagen der Quartiere. Hierfür wurde seitens der Nassauischen Heimstätte Wohnstadt (NHW) extra eine Firma beauftragt, die sich um das Müllmanagement in den Quartieren kümmert, den Sperrmüll vorsortiert sowie die Müllplätze und deren Umgebung reinigt. Zusätzlich werden die Außenanlagen mehrmals die Woche von den zuständigen Objektmanager:innen kontrolliert.
Die NHW hat mit dem Dienstleistungsunternehmen Firma Maas Container und Recycling einen Kooperationsvertrag über die Anmietung von Flächen für das Aufstellen von Altkleidercontainern geschlossen. Im Vertrag ist die Regelung getroffen, dass der Dienstleister für die Sauberkeit der Stellplätze zu sorgen hat. Soweit es sich um Verunreinigungen durch Kleidung, Schuhe und andere kleine Vermüllungen handelt, sind diese vom Dienstleister zu beseitigen.
Bei Reklamation ist der Dienstleister telefonisch zu erreichen - die Telefonnummer befindet sich gut sichtbar an den Altkleidercontainern.
Hinsichtlich des Zigarettenautomaten wird die NHW eine Überprüfung des Zustandes vor Ort vornehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2023OFOF 932/5Sauberkeit im Bereich der Gerauer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Oktober 2023OMOM 4668Sauberkeit im Bereich der Gerauer StraßeDirektanregung
- 5. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 320Sauberkeit im Bereich der Gerauer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab