Hochhausentwicklungsplan
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 282
Betreff:
Hochhausentwicklungsplan
Zu OA 763:
Bereits mit Bericht B 260 vom 19.05.2008 (§ 5376 vom 29.01.2009) hat der Magistrat dargelegt, dass Klimagutachten seit langem zum klassischen Untersuchungsrepertoire bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zählen. Der Magistrat verfügt daher über einen Untersuchungs- und Gutachtenbestand zu lokal- bzw. stadtklimatologischen Fragestellungen, der in dieser Qualität und Quantität auch bundesweit einmalig ist. In Ergänzung mit den umfangreichen lokalklimatischen Bestandserhebungen des Deutschen Wetterdienstes für bestimmte Teile des Stadtgebiets sowie mit dem seit 1995 vorliegenden Klimaplanatlas des Umweltamtes liegt eine flächendeckende Analyse und Bewertung der lokalen Klimaverhältnisse vor.
Dieser außerordentliche Untersuchungsbestand wurde über die Jahre ganz besonders von den verschiedenen Hochhausplanungen befördert. Im Vordergrund des Interesses stand dabei zumeist die Frage, wie sich einzelne Hochhäuser oder Hochhausgruppen auf die windklimatischen und thermischen Verhältnisse des Stadtgebiets auswirken werden. Diese Erkenntnisse basieren insbesondere auch auf den bisherigen Planungen im Bereich der Mainzer Landstraße. Sie zeigen u.a., dass eine Erhöhung der Lufttemperaturen nur dort zu erwarten ist, wo zukünftig neue Hochhäuser unmittelbar an bestehende Grünflächen grenzen werden. Allerdings sind die prognostizierten Temperaturanstiege sehr gering, so dass von ihnen keine nennenswerte räumliche Wirkung ausgehen kann.
Als Fazit dieser Untersuchungen kann festgehalten werden, dass die überwiegend nur sehr schwach ausgeprägten Einflüsse von Hochhäusern und Hochhausgruppen auf den innerstädtischen Wärmeinseleffekt keine aufwändigen Gesamtklimauntersuchungen im Vorfeld der im Rahmen von Bebauungsplanverfahren ohnehin erforderlichen Einzelfallbetrachtungen rechtfertigen. Aus Anlass des letztlich mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5022 vom 11.12.2008 neu vorgesehenen Hochhausstandortes für die DZ-Bank am Platz der Republik erkennt der Magistrat daher keine Notwendigkeit für ein Gesamtklimagutachten für diesen Bereich.
Zu OA 723:
Der Magistrat verweist auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5022 vom 11.12.2008 zur Vorlage M 106 des Magistrats. Damit ist die Stadtverordnetenversammlung weitgehend den Vorschlägen des Magistrats für neue Hochhausstandorte gefolgt. Der Magistrat ist daher der Überzeugung, dass er die neuen Hochhausstandorte nachvollziehbar, entsprechend dem selbst gestellten Leitbild entwickelt hat. Auch die Höhenbegrenzungen für die Hochhausstandorte sind dem städtebaulichen Leitbild folgend und unter Beachtung der zu erwartenden Verschattungen fixiert worden. Der vom Ortsbeirat geforderten Modifizierung der Standortvorschläge kann der Magistrat daher nicht folgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2008OAOA 723Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106Anregung
- 8. September 2008OFOF 294/2HochhausentwicklungsplanOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2008OFOF 309/2Änderung des Hochhausrahmenplanes M 106 für ein weiteres Hochhaus der DZ-BankOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. November 2008OAOA 763Änderung des Hochhausrahmenplanes M 106 für ein weiteres Hochhaus der DZ-Bank Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106Anregung
- 16. Februar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 282HochhausentwicklungsplanStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab