Hochhausentwicklungsplan
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
der Ortsbeirat möge beschließen die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M106 wird in der vorgelegten Form abgelehnt und an den Magistrat zur Überarbeitung zurückgegeben. Der Hochhausentwicklungsplan erfüllt u. a. nicht das selbstgestellte Leitbild, Hochhäuser an Standorten zusammenzuführen, die eine Distanz zu gewachsenen Wohnquartieren haben. Folgende Standorte müssen aus diesem Grund überarbeitet werden: 1) Standort 4 Marienstraße Die geplanten 210 m Höhe sind u. a. wegen der möglichen Verschattung des südlichen Westends und möglicher Klimabeeinträchtigungen zu überprüfen. Zunächst muss die Stadt die geplante Verschattungsstudie vorlegen und zusätzlich großräumiger die klimatischen Auswirkungen ermitteln. 2. Standort 5 auf dem Allianz-Areal wird abgelehnt wegen der Verletzung des Leitbildes. Die Belastung des südlichen Westends ist hinsichtlich Verschattung und anderer negativer Auswirkungen durch die vorhandenen Hochhäuser auf der Mainzer Landstraße längst erreicht. Die nun geplante Verlegung weiter in den Kettenhofweg hinein, die dem Ziel dienen soll, den Opernplatz weniger zu verschatten, verschlechtert die Situation für das südliche Westend gegenüber dem vorherigen Hochhausentwicklungsplan zusätzlich. Es wird angeregt, die wiederholte Diskussion um diesen Standort abschließend zu beenden, und den Standort auch in einer Fortschreibung des Hochhochrahmenplanes nicht mehr aufzunehmen. 3. Standort 8 nördlich der Festhalle wird abgelehnt. Die denkmalgeschützte Festhalle und das gesamte Vorfeld des stadtseitigen Messeeinganges ist in Verbindung mit dem Congress-Center Messe, dem Messeturm und u. a. des "hammering man" ein großzügiger "Stadteingang" nach Frankfurt aus der westlichen Richtung und unter anderem für Messebesucher "der Beginn Frankfurts". Die geplante "Fassung des Vorbereiches" ist nicht dienlich, sie würde im Gegenteil den freien Blick auf die Messehalle, als einem der Wahrzeichen Frankfurts verstellen. 4. Im Übrigen Die Begrenzung einzelner Standorte auf 60 m ist nicht dienlich im Sinne der gewollten Clusterbildung. Es soll geprüft werden, ob hier Hochhäuser möglich sind, ist dies zu verneinen sollen die Bauten sich an den Höhen der umliegenden Bebauung orientieren. Die weiteren Standorte in der Anlage 2, die den Ortsbeirat 2 betreffen, werden begrüßt. Die in dem Gutachten des Büros Jourdan vorgeschlagenen weiteren Standorte in der Mainzer Landstraße werden abgelehnt.
Inhalt
Antrag vom 08.09.2008, OF 294/2
Betreff:
Hochhausentwicklungsplan
der Ortsbeirat möge beschließen
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Vorlage M106 wird in der vorgelegten Form abgelehnt und an den Magistrat zur Überarbeitung zurückgegeben.
Der Hochhausentwicklungsplan erfüllt u. a. nicht das selbstgestellte Leitbild, Hochhäuser an Standorten zusammenzuführen, die eine Distanz zu gewachsenen Wohnquartieren haben. Folgende Standorte müssen aus diesem Grund überarbeitet werden:
1) Standort 4 Marienstraße
Die geplanten 210 m Höhe sind u. a. wegen der möglichen Verschattung des südlichen Westends
und möglicher
Klimabeeinträchtigungen zu überprüfen. Zunächst muss die Stadt die
geplante Verschattungsstudie vorlegen
und zusätzlich großräumiger die klimatischen Auswirkungen ermitteln.
2. Standort 5 auf dem Allianz-Areal
wird abgelehnt wegen der Verletzung des Leitbildes. Die Belastung des südlichen Westends ist hinsichtlich Verschattung und anderer negativer Auswirkungen durch die vorhandenen Hochhäuser auf der Mainzer Landstraße längst erreicht.
Die nun geplante Verlegung weiter in den Kettenhofweg hinein, die dem Ziel dienen soll, den Opernplatz weniger zu verschatten, verschlechtert die Situation für das südliche Westend gegenüber dem vorherigen Hochhausentwicklungsplan zusätzlich.
Es wird angeregt, die wiederholte Diskussion um diesen Standort abschließend zu beenden, und den Standort auch in einer Fortschreibung des Hochhochrahmenplanes nicht mehr aufzunehmen.
3. Standort 8 nördlich der Festhalle
wird abgelehnt. Die denkmalgeschützte Festhalle und das gesamte
Vorfeld des stadtseitigen Messeeinganges ist in Verbindung mit dem Congress-Center Messe, dem Messeturm und u. a. des "hammering man" ein großzügiger "Stadteingang" nach Frankfurt aus der westlichen Richtung und unter anderem für Messebesucher "der Beginn Frankfurts". Die geplante "Fassung des Vorbereiches" ist nicht dienlich, sie würde im Gegenteil den freien Blick auf die Messehalle, als einem der Wahrzeichen Frankfurts verstellen.
4. Im Übrigen
Die Begrenzung einzelner Standorte auf 60 m ist nicht dienlich im Sinne der gewollten Clusterbildung. Es soll geprüft werden, ob hier Hochhäuser möglich sind, ist dies zu verneinen sollen die Bauten sich an den Höhen der umliegenden Bebauung orientieren.
Die weiteren Standorte in der Anlage 2, die den Ortsbeirat 2 betreffen, werden begrüßt.
Die in dem Gutachten des Büros Jourdan vorgeschlagenen weiteren Standorte in der Mainzer Landstraße werden abgelehnt.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2008OAOA 723Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106Anregung
- 8. September 2008Sie sind hierOFOF 294/2HochhausentwicklungsplanOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 282HochhausentwicklungsplanStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF; 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Ziffer 1. bis 4.: CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF; 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 GRÜNE., 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 BFF (= Enthaltung)