Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße
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- Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Mit künstlicher Intelligenz Straßenschäden besser erkennen28.01.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 268
Betreff: Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße Bei dem Wegekreuz Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), an dessen Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Bei einer früheren Sanierung des Sandsteinkreuzes wurde unsachgemäß Steinersatzmaterial verwendet. Dieses hat sich in vielen Bereichen bereits vom Sandstein gelöst, so dass ungehindert Wasser in den Stein eindringen kann und ein Substanzverlust zu befürchten ist. Eine zeitnahe Instandsetzung des Sandsteins wird daher befürwortet. Gemäß § 13 HDSchG ist der Eigentümer verpflichtet das Kulturdenkmal zu erhalten. Sobald die Eigentumsverhältnisse des Wegekreuzes geklärt sind, wird das Denkmalamt Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2016OFOF 94/12Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der BergstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2016OMOM 896Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der BergstraßeDirektanregung
- 3. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 268Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der BergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab