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Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 896 entstanden aus Vorlage: OF 94/12 vom 20.10.2016

Betreff: Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße Der Magistrat wird gebeten, an dem unter Denkmalschutz stehenden Wegekreuz von 1875 an der Kreuzung der Straßen Am Weißkirchener Berg und An der Bergstraße Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen, da erhebliche Schäden und Abplatzungen an dem Sandsteinkreuz aufgetreten sind.

Begründung: Die vor etlichen Jahren vorgenommenen Ausbesserungen weisen inzwischen erhebliche Schadstellen auf. Damit sich das Ausmaß der Schäden nicht erhöht und zur Sicherheit von Passanten wird eine Instandsetzung für erforderlich gehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2016OFOF 94/12Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der BergstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. November 2016Sie sind hier
    OMOM 896Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße
    Direktanregung
  3. 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 268Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der BergstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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