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Beschwerdemanagement auch bei Parkplatzproblemen

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die eingehenden Beschwerden zu Parkplatzproblemen reagiert und betont, dass Änderungen der Parkordnungen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erfolgen. Es wird klargestellt, dass es kein Gewohnheitsrecht im Straßenverkehr gibt und die Bedeutung der Verkehrszeichen bekannt ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Die eingehenden Beschwerden zu Parkplatzproblemen wurden und werden aufgenommen und deren Lösung nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durchgeführt. Wenn Parkordnungen geändert werden müssen, z. B. weil die heute abgestellten Kfz breiter sind als früher, dann geschieht dies nach geltendem Recht. Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Straßenverkehr, sondern nur die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Auch wenn Beschwerdeführer:innen Veränderungen in der Parkordnung nicht zu akzeptieren scheinen, muss betont werden, dass es kein festes Recht auf bestimmte Verhaltensweisen gibt, etwa, dass bei fehlenden Strafen über mehrere Jahre ein Anspruch auf illegales Handeln entsteht.

Die Bedeutung von Verkehrszeichen und der Parkregeln der StVO wird bei Fahrzeugführenden als bekannt vorausgesetzt. Diese stellen die Grundlage für die Vermittlung bestehender und neuer Parkordnungen dar.

Eine weitere Ombudsstelle, die etwa auf die Einhaltung von Verkehrsregeln hinweist, braucht es dazu nicht. Zumal eine Existenz oder Berufung in der StVO auch nicht vorgesehen ist. Es besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit des ordentlichen Rechtsweges.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. September 2023OFOF 696/10Beschwerdemanagement auch bei ParkplatzproblemenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Oktober 2023OMOM 4635Beschwerdemanagement auch bei ParkplatzproblemenDirektanregung
  3. 5. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 258Beschwerdemanagement auch bei Parkplatzproblemen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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