Beschwerdemanagement auch bei Parkplatzproblemen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die städtische Vorgehensweise bei Beschwerden, insbesondere zu Parkplatzproblemen, zu überprüfen. Dies ist notwendig, um die Bürgerzufriedenheit zu erhöhen und die aktuellen Probleme im Parkraum zu adressieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die in die Kritik geratene städtische Eingehensweise auf Beschwerden und deren Weiterbehandlung, insbesondere auch zu den Parkplatzproblemen in den Wohnstraßen in Preungesheim und am Frankfurter Berg, künftig neutral, ganzheitlich und transparent - zum Beispiel durch eine Ombudsstelle - zu überprüfen.
Begründung
Offensichtlich nicht richtig bedachte, massive Einschnitte im Parkraum führten zu berechtigten Beschwerden. Zudem bereitet bekanntlich vor Ort bisher die Vorgartensatzung Probleme bei der Stellplatzsuche, leider ohne in der Praxis Ausnahmen zuzulassen. Dies belastet vor Ort doppelt schwer. Rasche ganzheitliche Abhilfe ist deshalb insgesamt dringend für den wichtigen Frieden der hier lebenden und arbeitenden Menschen erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2023OFOF 696/10Beschwerdemanagement auch bei ParkplatzproblemenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4635Beschwerdemanagement auch bei ParkplatzproblemenDirektanregung
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 258Beschwerdemanagement auch bei ParkplatzproblemenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats