Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Erneuerung der Parkmarkierungen am Ginnheimer Stadtweg 116. Diese wurden bereits am 21. Juli 2022 erneuert, und die Verkehrspolizei überwacht den Bereich. Sonderkontrollen sind aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens nicht möglich.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die betreffenden Fahrbahnmarkierungen (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung) wurden beidseitig auf Höhe der Ginnheimer Landstraße 116 bereits am 21. Juli 2022 erneuert (nachmarkiert).
Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den fraglichen Bereich im Rahmen der allgemeinen Streife. Der Außendienst wurde bezüglich der Anregung sensibilisiert. Sonderkontrollen können, aufgrund des Beschwerdeaufkommens aus dem gesamten Stadtgebiet, jedoch nicht durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2022OFOF 296/9Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juli 2022OMOM 2516Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)Direktanregung
- 31. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2566Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab