Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen vor der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr Ginnheim zu erneuern und verstärkt zu kontrollieren. Dies soll dazu beitragen, die ungehinderte Ausfahrt zu gewährleisten und das Bewusstsein für das Halteverbot zu schärfen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen vor und gegenüber der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr Ginnheim am Ginnheimer Stadtweg 116 zu erneuern und die Beachtung in den kommenden Monaten verstärkt zu kontrollieren.
Begründung
Seit der Sanierung des Feuerwehrhauses sind die Parkmarkierungen, die eine ungehinderte Ausfahrt sicherstellen sollen, nur noch undeutlich erkennbar, was offenbar verstärkt zur Missachtung des absoluten Halteverbots vor der Ausfahrt einlädt. Mit einer Erneuerung der Markierungen soll das Bewusstsein für die Pflicht zum Freihalten dieses Bereichs wieder geschärft werden. Verstärkte Kontrollen und die Verhängung von Bußgeldern bei festgestellten Verstößen, ggf. auch das Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen, sollen ebenfalls dazu beitragen, die freie Ausfahrt zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2022OFOF 296/9Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2516Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)Direktanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2566Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats