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Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen vor der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr Ginnheim zu erneuern und verstärkt zu kontrollieren. Dies soll dazu beitragen, die ungehinderte Ausfahrt zu gewährleisten und das Bewusstsein für das Halteverbot zu schärfen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen vor und gegenüber der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr Ginnheim am Ginnheimer Stadtweg 116 zu erneuern und die Beachtung in den kommenden Monaten verstärkt zu kontrollieren.

Begründung

Seit der Sanierung des Feuerwehrhauses sind die Parkmarkierungen, die eine ungehinderte Ausfahrt sicherstellen sollen, nur noch undeutlich erkennbar, was offenbar verstärkt zur Missachtung des absoluten Halteverbots vor der Ausfahrt einlädt. Mit einer Erneuerung der Markierungen soll das Bewusstsein für die Pflicht zum Freihalten dieses Bereichs wieder geschärft werden. Verstärkte Kontrollen und die Verhängung von Bußgeldern bei festgestellten Verstößen, ggf. auch das Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen, sollen ebenfalls dazu beitragen, die freie Ausfahrt zu gewährleisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juni 2022OFOF 296/9Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 7. Juli 2022Sie sind hier
    OMOM 2516Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)
    Direktanregung
  3. 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2566Erneuerung der Parkmarkierungen Höhe Ginnheimer Stadtweg 116 (Feuerwehrausfahrt)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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