Hundewiese Ginnheim
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Hundewiese in Ginnheim, die bisher keine offizielle Hundeauslauffläche war. Mit der Neuplanung der Grünanlage wird die Fläche für alle Bürger:innen zugänglich gemacht, ohne eine erneute Einzäunung vorzusehen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Hundewiese zwischen der südlichen Platensiedlung und der Astrid-Lindgren-Schule war keine offizielle Hundeauslauffläche entsprechend der Grünanlagensatzung. Sie war auf einer eingezäunten Fläche der Waisenhaustiftung entstanden. Diese wurde 2019 durch die Stadt angekauft. Die Fläche war abgeschlossen und nicht öffentlich zugänglich.
Mit der Neuplanung der Grünanlage wird die Fläche geöffnet und steht somit allen Bürger:innen zur Verfügung. Eine erneute Einzäunung als Hundewiese ist nicht vorgesehen, da sich der Bereich nicht unmittelbar an einer stark befahrenen Straße befindet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 500/9Hundewiese GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. April 2023OMOM 3862Hundewiese GinnheimDirektanregung
- 7. August 2023STST 1612Hundewiese GinnheimStellungnahme
- 5. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 245Hundewiese GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab