Hundewiese Ginnheim
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Hundewiese in Ginnheim. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche am Alleenring eingezäunt werden muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Zu diesem Thema besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf. Eine endgültige Stellungnahme ist daher innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich. Es sei aber vorab schon darauf hingewiesen, dass die Fläche am Alleenring zwingend wegen ihrer erhöhten Anforderungen an die Verkehrssicherung eingezäunt werden muss, damit Hunde von dort nicht auf die Fahrbahn des Alleenrings gelangen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 500/9Hundewiese GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. April 2023OMOM 3862Hundewiese GinnheimDirektanregung
- 7. August 2023Sie sind hierSTST 1612Hundewiese GinnheimStellungnahme
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 245Hundewiese GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab