Wohnungen teilbar bauen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2424
Betreff: Wohnungen teilbar bauen Nach Auskunft der ABG Frankfurt Holding betreibt diese eine aktive Wohnungspolitik, die u. a. davon geprägt ist, dass die Wohnungsbestände sich den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter anpassen sollen. So verfolgt die ABG seit vielen Jahren ein Programm der Wohnungszusammenlegung, um Kleinwohnungen zu familiengerechten Wohnung umzuwandeln. Dieses Programm wurde und wird sehr erfolgreich, insbesondere im Bereich Gallus und Riederwald, umgesetzt. So konnten durch Wohnungszusammenlegungen viele Kleinwohnungen zu familiengerechten Wohnungen zusammengelegt und damit eine sozialverträgliche Mischung der Quartiere gewährleistet werden. Mitte der 90iger Jahre wurde der Versuch unternommen, Wohnungen von vornherein so zu gestalten, dass diese sich späterhin durch Zuschalten/Abgabe von Wohnraum zu größeren, bzw. kleineren Wohnungen umgestalten lassen. In den nunmehr über 20 Jahren wurde davon aber kein Gebrauch gemacht. Insbesondere ist hierfür kausal, dass das Zuschalten/Abtrennen von Wohnraum zwingend voraussetzt, dass der jeweilige Nachbarmieter die gleichen Wohnbedürfnisse zum gleichen Zeitpunkt hat, wie derjenige, der zusätzlichen Wohnraum beansprucht oder Wohnraum aufgeben möchte. Aufgrund dieser Erfahrungen errichtet die ABG Frankfurt Holding aktuell keine Wohnungen, die zuschaltbare Wohnräume haben. Dies hängt insbesondere nicht nur mit den oben dargelegten Gründen, sondern auch mit Gründen des Schallschutzes zusammen. Seitens der ABG Frankfurt Holding ist daher geplant, das Programm der Wohnungszusammenlegung weiterhin fortzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2017OFOF 361/2Wohnungen teilbar bauenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2017OMOM 2181Wohnungen teilbar bauenDirektanregung
- 18. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2424Wohnungen teilbar bauenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab