Wohnungen teilbar bauen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2181 entstanden aus Vorlage: OF 361/2 vom 30.08.2017
Betreff: Wohnungen teilbar bauen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob beim Bau von größeren, familiengerechten Wohnungen - insbesondere auf dem Kulturcampus Bockenheim - durch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG dafür Sorge getragen werden kann, dass diese sich mit möglichst kostengünstigen Mitteln im Hinblick auf langfristig wandelnde Platzbedarfe teilen beziehungsweise vergrößern oder verkleinern lassen.
Begründung: Der Platzbedarf für angemessenen Wohnraum verändert sich im Laufe des Lebens fortgesetzt. Während ein junger Mensch in der ersten eigenen Wohnung mit einem Einzimmerapartment auskommt, steigt der Platzbedarf fortlaufend an, wenn junge Menschen Familien gründen. Familien mit mehreren Kindern benötigen größere Wohnungen mit vier, fünf oder sechs Zimmern. Später, wenn die Kinder ausgezogen sind, sinkt der Platzbedarf, während im Alter dieser auch wieder steigen kann, wenn Wohnraum für Pflegekräfte benötigt wird. Modelle zum Wohnungstausch wurden in der Vergangenheit mehrfach erprobt, sind in der Praxis aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Ältere Menschen wollen das Wohnumfeld nicht verändern, Mietverträge müssen neu geschlossen werden et cetera. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Wohnungen von vornherein so zu gestalten und zu bauen, dass sie in späteren Jahren, wenn der Platzbedarf sich ändert, durch baulich möglichst einfache Maßnahmen entsprechend angepasst werden können. Dies ist bereits jetzt realisierbar. Es sollte beim Bau neuer Wohnungen darauf hingewirkt werden, dass diese Möglichkeit vorgesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2017OFOF 361/2Wohnungen teilbar bauenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2017Sie sind hierOMOM 2181Wohnungen teilbar bauenDirektanregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2424Wohnungen teilbar bauenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats