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Wohnungen teilbar bauen

Vorlagentyp: OFCDU
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob beim Bau von größeren, familiengerechten Wohnungen - insbesondere auf dem Kulturcampus Bockenheim - durch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG dafür Sorge getragen werden kann, dass diese sich mit möglichst kostengünstigen Mitteln im Hinblick auf langfristig wandelnde Platzbedarfe teilen, bzw. vergrößern oder verkleinern lassen. Begründung: Der Platzbedarf für angemessenen Wohnraum verändert sich im Laufe des Lebens fortgesetzt. Während ein junger Mensch in der ersten eigenen Wohnung mit einem Einzimmerapartment auskommt, steigt der Platzbedarf fortlaufend an, wenn junge Menschen Familien gründen. Familien mit mehreren Kindern benötigen größere Wohnungen mit 4-, 5-und 6 Zimmern. Später, wenn die Kinder ausgezogen sind, sinkt der Platzbedarf, während im Alter dieser auch wieder steigen kann, wenn Wohnraum für Pflegekräfte benötigt wird. Modelle zum Wohnungstausch wurden in der Vergangenheit mehrfach erprobt, sind in der Praxis aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Ältere Menschen wollen das Wohnumfeld nicht verändern, Mietverträge müssen neu geschlossen werden, etc. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Wohnungen von vornherein so zu gestalten und zu bauen, dass sie in späteren Jahren, wenn der Platzbedarf sich ändert, durch baulich möglichst einfache Maßnahmen entsprechend angepasst werden können. Dies ist bereits jetzt realisierbar; es sollte bei dem Bau neuer Wohnungen darauf hingewirkt werden, dass diese Möglichkeit vorgesehen wird.

Inhalt

Antrag vom 30.08.2017, OF 361/2

Betreff: Wohnungen teilbar bauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob beim Bau von größeren, familiengerechten Wohnungen - insbesondere auf dem Kulturcampus Bockenheim - durch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG dafür Sorge getragen werden kann, dass diese sich mit möglichst kostengünstigen Mitteln im Hinblick auf langfristig wandelnde Platzbedarfe teilen, bzw. vergrößern oder verkleinern lassen.

Begründung: Der Platzbedarf für angemessenen Wohnraum verändert sich im Laufe des Lebens fortgesetzt. Während ein junger Mensch in der ersten eigenen Wohnung mit einem Einzimmerapartment auskommt, steigt der Platzbedarf fortlaufend an, wenn junge Menschen Familien gründen. Familien mit mehreren Kindern benötigen größere Wohnungen mit 4-, 5-und 6 Zimmern. Später, wenn die Kinder ausgezogen sind, sinkt der Platzbedarf, während im Alter dieser auch wieder steigen kann, wenn Wohnraum für Pflegekräfte benötigt wird. Modelle zum Wohnungstausch wurden in der Vergangenheit mehrfach erprobt, sind in der Praxis aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Ältere Menschen wollen das Wohnumfeld nicht verändern, Mietverträge müssen neu geschlossen werden, etc. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Wohnungen von vornherein so zu gestalten und zu bauen, dass sie in späteren Jahren, wenn der Platzbedarf sich ändert, durch baulich möglichst einfache Maßnahmen entsprechend angepasst werden können. Dies ist bereits jetzt realisierbar; es sollte bei dem Bau neuer Wohnungen darauf hingewirkt werden, dass diese Möglichkeit vorgesehen wird.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2017Sie sind hier
    OFOF 361/2Wohnungen teilbar bauen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. September 2017OMOM 2181Wohnungen teilbar bauenDirektanregung
  3. 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2424Wohnungen teilbar bauenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 15 · 18.09.2017
TO II, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2181 2017 Die Vorlage OF 361/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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