Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße
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Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2273
Betreff: Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße Der Magistrat hat die vorgeschlagene Aufstellungsvariante geprüft und teilt mit, dass die Bank nicht wie angedacht montiert werden kann. Sämtliche Einbauten im öffentlichen Straßenbereich müssen einen Abstand von mindestens 50 cm zum Bordstein, bzw. zu Trennstreifen aufweisen (Lichtraumprofil). Dies vorausgesetzt würde bedeuten, dass die Bank unter Wahrung des Abstandes zum Autoabstellplatz zu dicht an dem Bücherschrank stehen würde. Alternativ schlägt der Magistrat vor, die Bank in die ausreichend dimensionierte Baumscheibe zu integrieren. In diesem Zusammenhang wird die Baumscheibe dann neu bepflanzt. Ein Verlust an Vegetationsfläche fällt kaum ins Gewicht, da lediglich die Bankfüße im Beet stehen würden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2018OMOM 3652Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer LandstraßeDirektanregung
- 13. September 2018OFOF 538/3Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
- 7. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2273Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab