Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2272
Betreff: Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg Zu 1.: Der Eiserne Steg wurde im Jahre 1992 von Grund auf saniert und ist seitdem durch die Aufzugsanlagen auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzbar. Die Barrierefreiheit des Bauwerks ist damit gegeben. Dem Magistrat ist bewusst, dass dies eine möglichst uneingeschränkte Betriebsbereitschaft der Aufzüge voraussetzt (siehe zu 2.).
Zu 2.: Um die Ausfallzeiten der Aufzugsanlagen zu minimieren, prüft der Magistrat derzeit, ob eine grundhafte Sanierung oder die vollständige Erneuerung der Aufzugsanlagen in Betracht kommen.
Zu 3.: Dem Magistrat ist die Integration von Menschen mit Behinderung, die bei Ausfall der Aufzugsanlagen von der Benutzung der Brücke ausgeschlossen sind, ein sehr wichtiges Anliegen. Beim Eisernen Steg wurden durch die Erstellung der Aufzugsanlagen die Belange der Barrierefreiheit besonders berücksichtigt. Ein Konflikt mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist daher nicht gegeben. Grundsätzlich erfolgt eine Abwägung zwischen den Belangen von Menschen mit Behinderung und dem Denkmalschutz in jedem Einzelfall durch den Magistrat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2017OFOF 373/1Unüberwindbares Hindernis: Eiserner StegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. August 2017OMOM 2037Unüberwindbares Hindernis: Eiserner StegDirektanregung
- 20. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2272Unüberwindbares Hindernis: Eiserner StegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab