Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Steg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- Welche Schritte er in den letzten Jahren unternommen als attraktive Verbindung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität herrichten zu lassen.
- Welche Schritte er unternimmt, um die Brücke zeitnah diskriminierungsfrei umgestalten zu lassen.
- Welche Belange sind für den Magistrat gewichtiger: Die des Denkmalschutzes oder die der Menschen, die von der Benutzung der Brücke ausgeschlossen und damit diskriminiert werden? (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU), Artikel 26 "Integration von Menschen mit Behinderung). Begründung: Die Aufzüge an beiden Enden der Brücke sind durch ständigen Stillstand gekennzeichnet. Zumutbare Rampen oder andere Hilfsmittel sind nicht vorhanden. Wegen Bedenken des Denkmalschutzes scheitern Lösungen im Sinne von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hier gilt es, zwischen den unterschiedlichen Interessen abzuwägen und zu prüfen, welche Rechte als höherwertig zu bewerten sind.
Inhalt
Antrag vom 06.08.2017, OF 373/1
Betreff: Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- Welche Schritte er in den letzten Jahren unternommen als attraktive Verbindung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität herrichten zu lassen.
- Welche Schritte er unternimmt, um die Brücke zeitnah diskriminierungsfrei umgestalten zu lassen.
- Welche Belange sind für den Magistrat gewichtiger: Die des Denkmalschutzes oder die der Menschen, die von der Benutzung der Brücke ausgeschlossen und damit diskriminiert werden? (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU), Artikel 26 "Integration von Menschen mit Behinderung). Begründung: Die Aufzüge an beiden Enden der Brücke sind durch ständigen Stillstand gekennzeichnet. Zumutbare Rampen oder andere Hilfsmittel sind nicht vorhanden. Wegen Bedenken des Denkmalschutzes scheitern Lösungen im Sinne von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hier gilt es, zwischen den unterschiedlichen Interessen abzuwägen und zu prüfen, welche Rechte als höherwertig zu bewerten sind.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2017Sie sind hierOFOF 373/1Unüberwindbares Hindernis: Eiserner StegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. August 2017OMOM 2037Unüberwindbares Hindernis: Eiserner StegDirektanregung
- 20. November 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2272Unüberwindbares Hindernis: Eiserner StegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)