Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2037 entstanden aus Vorlage: OF 373/1 vom 06.08.2017
Betreff: Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Schritte er in den letzten Jahren unternommen hat, um den Eisernen Steg als attraktive Verbindung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität herrichten zu lassen; 2. welche Schritte er unternimmt, um die Brücke zeitnah diskriminierungsfrei umgestalten zu lassen; 3. welche Belange für den Magistrat gewichtiger sind: die des Denkmalschutzes oder die der Menschen, die von der Benutzung der Brücke ausgeschlossen und damit diskriminiert werden (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU), Artikel 26: Integration von Menschen mit Behinderung).
Begründung: Die Aufzüge an beiden Enden der Brücke sind durch ständigen Stillstand gekennzeichnet. Zumutbare Rampen oder andere Hilfsmittel sind nicht vorhanden. Wegen Bedenken des Denkmalschutzes scheitern Lösungen im Sinne von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hier gilt es, zwischen den unterschiedlichen Interessen abzuwägen und zu prüfen, welche Rechte als höherwertig zu bewerten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2017OFOF 373/1Unüberwindbares Hindernis: Eiserner StegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. August 2017Sie sind hierOMOM 2037Unüberwindbares Hindernis: Eiserner StegDirektanregung
- 20. November 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2272Unüberwindbares Hindernis: Eiserner StegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats