Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2235
Betreff: Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener Straße Vorgang: OM 4694/19 OBR 3, ST 1749/19 Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hatte als Vermittler zum amerikanischen Generalkonsulat den Wunsch übermittelt, hier aus Sicherheitsgründen eine Parkordnung mittels Parkscheinautomaten einzuführen. Dieser wurde nun am 17.09.2019 zur Anordnung an die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH weitergeleitet. Sie sieht folgende Maßnahmen vor: Die bisher bestehende Lücke bis zu den Taxistellplätzen in Fahrtrichtung Friedberger Landstraße gegenüber dem Haupteingang des Generalkonsulats wird ebenfalls mittels Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Gleiches gilt für die gegenüberliegende Fahrbahnseite in Fahrtrichtung Marbachweg vom Haupteingang Generalkonsulat bis zur Wetzlarer Straße. Die Höchstparkdauer soll hier 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag bis zu drei Stunden betragen, da davon auszugehen ist, dass hier in Zukunft auch vermehrt Besucher des Generalkonsulats parken werden. Mit drei Stunden sollte diesen Verkehrsteilnehmenden genügend Zeit für den Besuch eingeräumt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2019OFOF 675/3Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2019OMOM 4694Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeDirektanregung
- 9. September 2019STST 1749Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeStellungnahme
- 6. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2235Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab