Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1749
Betreff: Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2019OFOF 675/3Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2019OMOM 4694Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeDirektanregung
- 9. September 2019Sie sind hierSTST 1749Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeStellungnahme
- 6. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2235Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab