Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4694 entstanden aus Vorlage: OF 675/3 vom 02.05.2019
Betreff: Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der gebührenpflichtigen Parkplätze entlang der Friedhofsmauer am Eingang Gießener Straße deutlich auszuweiten.
Begründung: Die Parkplätze entlang der Gießener Straße werden in der Regel (insbesondere am Wochenende) von Dauerparkern (Wohnmobilen, Lastwagen) genutzt, d. h. es gibt keine freien Parkplätze und die wenigen gebührenpflichtigen sind zu wenig für die vielen Friedhofsbesucher, insbesondere am Wochenende. Deshalb sollte die Anzahl gebührenpflichtiger Parkplätze erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2019OFOF 675/3Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4694Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeDirektanregung
- 9. September 2019STST 1749Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeStellungnahme
- 6. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2235Ausweitung gebührenpflichtiger Parkplätze am Hauptfriedhof, Eingang Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats