Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht verlagern
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2202
Betreff: Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht verlagern Gegen den in der Anregung des Ortsbeirates OM 5106 vom 13.09.2019 vorgeschlagenen Ortstermin gibt es keine Bedenken. Die in der Stellungnahme ST 1683 vom 02.09.2019 beschriebenen Vorbehalte gegen eine Beibehaltung des aktuellen Standorts der Bushaltestelle und die aufgezeigten (zeitlichen) Konsequenzen einer Neuplanung bestehen nach wie vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2019STST 1683Bushaltestelle "Schule Kalbach" schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeidenStellungnahme
- 13. September 2019OMOM 5106Bushaltestelle „Schule Kalbach“ nicht verlagernDirektanregung
- 13. September 2019OFOF 482/12Bushaltestelle „Schule Kalbach“ nicht verlagernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 2. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2202Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht verlagernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab