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Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter Süden

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Informationspflicht bei Abrissen von denkmalgeschützten Gebäuden im Frankfurter Süden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahren im Einzelfall Verwaltungsakte sind, die keine Beteiligung der Allgemeinheit vorsehen, um die Antragsteller*innen zu schützen.

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Stellungnahme des Magistrats

Sowohl bei denkmalschutzrechtlichen Verfahren als auch bei Baugenehmigungsverfahren handelt es sich um Verwaltungsakte im Einzelfall. Das bedeutet auch, dass keine Beteiligung der Allgemeinheit vorgesehen ist, sondern ausschließlich direkt Beteiligte zu hören sind. Dies dient grundsätzlich auch dem Schutz der Antragsteller*innen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. August 2020OFOF 1727/5Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. August 2020OMOM 6397Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter SüdenDirektanregung
  3. 18. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 2186Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter Süden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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