Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter Süden
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Zusammenfassung
Der Vorschlag fordert, dass die Ortsbeiräte im Frankfurter Süden bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden vorab informiert werden. Dies soll mehr Transparenz schaffen und den Ortsbeiräten die Möglichkeit geben, Einspruch zu erheben. Ziel ist es, den Erhalt historischer Strukturen zu fördern.
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Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Ortsbeiräte im Frankfurter Süden (Ortsbezirk 5) künftig bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden vorab informiert werden.
Begründung
Im Frankfurter Süden kommt es immer wieder zu Abrissen von historischen Gebäuden. Aktuelles Beispiel ist das Walmdach-Haus in der Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad. Es handelt sich bei diesem Haus um eines mit Denkmal- und Ensembleschutz. Vom genehmigten Abriss dieses Hauses erfuhren die Ortsbeiräte nur durch direkte Anwohnerinnen und Anwohner, die gegen diesen Abriss Einspruch erhoben haben. Im Frankfurter Süden gibt es noch einiges an historischer Struktur, die besonders schützenswert ist. Um künftig mehr Transparenz bei geplanten Abrissen zu erhalten, sollen die Ortsbeiräte informiert werden und die Möglichkeit erhalten, auf politischer Ebene Einspruch zu erheben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2020OFOF 1727/5Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2020Sie sind hierOMOM 6397Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter SüdenDirektanregung
- 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2186Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats