Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter Süden
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert, dass die Ortsbeiräte im Frankfurter Süden bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden vorab informiert werden. Dies soll mehr Transparenz schaffen und den Ortsbeiräten die Möglichkeit geben, Einspruch zu erheben. Ziel ist der Schutz der historischen Bausubstanz im Frankfurter Süden.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sich dafür einzusetzen, dass die Ortsbeiräte im Frankfurter Süden (Ortsbeirat 5) künftig bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden vorab informiert werden.
Begründung
Im Frankfurter Süden kommt es immer wieder zu Abrissen von historischen Gebäuden. Aktuelles Beispiel ist das Walmdach-Haus in der Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad. Es handelt sich bei diesem Haus um eines mit Denkmal- und Ensembleschutz. Vom genehmigten Abriss dieses Hauses erfuhren die Ortsbeiräte nur durch direkte Anwohner*innen, die gegen diesen Abriss Einspruch erhoben haben. Im Frankfurter Süden gibt es noch Einiges an historischer Struktur, die besonders schützenswert ist. Um künftig mehr Transparenz bei geplanten Abrissen zu erhalten, sollen die Ortsbeiräte informiert werden und die Möglichkeit erhalten, auf politischer Ebene Einspruch zu erheben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2020Sie sind hierOFOF 1727/5Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2020OMOM 6397Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter SüdenDirektanregung
- 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2186Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme