Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-Eschbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2181
Betreff: Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-Eschbach Die auf wenigen großen Friedhöfen vorhandenen Grablichtautomaten wurden von privaten Unternehmen auf deren Anfrage hin mit Genehmigung des Grünflächenamtes aufgestellt. Falls ein Anbieter daran interessiert ist, einen Automaten auf dem Friedhof Nieder-Eschbach aufzustellen, kann ein geeigneter Standort zur Verfügung gestellt werden. Der Magistrat selbst beabsichtigt nicht, aktiv zu werden. Grundsätzlich sieht das Grünflächenamt die Nutzung von Grablichtern in Plastikgefäßen kritisch. Die Automatenlichter werden meistens nur einmal genutzt, was zu einer erheblichen Müllmenge führt. Außerdem wird der Abfall oft nicht richtig getrennt. Die leichten Plastikbehälter werden sowohl bei stärkerem Wind als auch beim Einsatz von Laubblasgeräten häufig über den Friedhof geweht. In den trockenen Sommermonaten ist die Verwendung von Grablichtern nicht erlaubt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019OFOF 229/15Verkaufsautomat für Grablichter im Friedhof Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2019OMOM 5098Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-EschbachDirektanregung
- 22. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2181Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab