Verkaufsautomat für Grablichter im Friedhof Nieder-Eschbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Friedhof Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat bzw. die zuständige Friedhofsverwaltung werden gebeten, im städtischen Friedhof Nieder-Eschbach einen Verkaufsautomat (ggf. durch Drittanbieter) für insbesondere Grablichter sowie diverser Grabpflegeutensilien aufzustellen. Begründung: Es besteht ein Bedarf des Erwerbs von Grablichtern direkt vor Ort. Bereits in einigen anderen Friedhöfen stehen diesbezüglich Verkaufsautomaten. Besucher des Friedhofs haben daher angeregt, auch im Nieder-Eschbacher Friedhof dieses Angebot zur Verfügung zu stellen.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2019, OF 229/15
Betreff: Verkaufsautomat für Grablichter im Friedhof Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat bzw. die zuständige Friedhofsverwaltung werden gebeten, im städtischen Friedhof Nieder-Eschbach einen Verkaufsautomat (ggf. durch Drittanbieter) für insbesondere Grablichter sowie diverser Grabpflegeutensilien aufzustellen.
Begründung: Es besteht ein Bedarf des Erwerbs von Grablichtern direkt vor Ort. Bereits in einigen anderen Friedhöfen stehen diesbezüglich Verkaufsautomaten. Besucher des Friedhofs haben daher angeregt, auch im Nieder-Eschbacher Friedhof dieses Angebot zur Verfügung zu stellen.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019Sie sind hierOFOF 229/15Verkaufsautomat für Grablichter im Friedhof Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2019OMOM 5098Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-EschbachDirektanregung
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2181Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung)